Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS), Sanierungstreuhänderin der Landeshauptstadt München, unterstützt Sie bei allen Fragen zur Förderfähigkeit und Planung der Maßnahmen. Bei Fassadengestaltungen bietet die MGS zusätzlich den kostenfreien Gebäudemodernisierungs- und Energie-Check an, damit energetische und gestalterische Maßnahmen Hand in Hand gehen.

„aktiv.gestalten“ ist ein kommunales Förderprogramm der Landeshauptstadt München, das Investitionen zur Verbesserung und Aufwertung von privaten Immobilien und deren Wohnumfeld fördern und damit lebendige und lebenswerte Stadtteile unterstützt. Finanziert wird das Förderprogramm aus Bundes- und Landesmitteln des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie aus Mitteln der Landeshauptstadt München.

Hintergrund

Ziel des Förderprogrammes ist es, Sie als Eigentümer*innen im Sanierungsgebiet „Moosach“ bei Aufwertungsmaßnahmen Ihres Grundstücks zu unterstützen.

Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität rückt das Förderprogramm verstärkt die „ökologischen Aufwertungspotenziale“ sowie „Maßnahmen zur Klimaanpassung“ auf Ihrem Anwesen in den Mittelpunkt.

Speziell in Wohnhöfen oder Gärten gibt es Möglichkeiten, die Auswirkungen der Klimaveränderungen zu reduzieren. Das häufigere Auftreten von Extremwetterlagen - einerseits die zunehmende Sonnenintensität und damit durchschnittlich wärmeren Sommermonate und andererseits Starkregenereignisse - stellen Ihr Wohnumfeld zukünftig vor Herausforderungen, die vielleicht Anpassungen in Zukunft nötig werden lassen (beispielsweise Entsiegelung der Flächen, um das Versickern von Regen zu verbessern, Beschattung zur Verringerung der Wärmeentwicklung uvm.). Unsere Gärten und freien Flächen innerhalb des Wohnumfeldes sind auch potenzieller Lebensraum für Insekten und Kleintiere. Auch hierfür gibt es viele Möglichkeiten, diese Bereiche zu optimieren, z.B. durch artenreiche Wildblumenwiesen.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Projekte, wie

Maßnahmen in den Freiflächen von Wohngebäuden (Wohnumfeld):

Fördervoraussetzungen sind, dass Ihre Immobilie mindestens aus drei Wohneinheiten besteht, die Außenanlagen für alle Bewohner*innen zugänglich sind und sich Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet Moosach befindet. Wir fördern zum Beispiel:

  • Aufwertung und mehr Begrünung
  • Schaffung attraktiver Spielflächen und Treffpunkte
  • Komfortable Wegeverbindungen für alle Generationen (barrierefreier Ausbau)
  • Dach- und Fassadenbegrünungen (auch in Kombination mit Photovoltaikanlagen)
  • Oberflächenentsiegelung und Regenwasserversickerung vor Ort
  • Überdachte und abschließbare Fahrradabstellanlagen
  • Schaffung von Gemeinschaftsgärten
  • Förderung der Biodiversität, Blühwiesen

 

Gestaltungsmaßnahmen an Fassaden und Vorbereichen (Stadtgestalt):

Die Fördervoraussetzung ist, dass die aufzuwertenden Flächen auf die Straße, beziehungsweise den öffentlichen Raum wirken. Beispiele hierfür sind:

  • Sanierung historischer Fassaden und Dächer inkl. Fenster, Türen und Tore
  • Fassadenbegrünung
  • Neugestaltung von Vorgärten oder Vorbereichen
  • Begrünungsmaßnahmen
  • ortstypische Gestaltung von Zäunen

 

Speziell bei Aufwertungsmaßnahmen innerhalb Ihres Wohnumfeldes fördern wir neben Gesamtmaßnahmen, ab einem bestimmten Umfang oder einer bestimmten Freiflächengröße, auch einzelne Elemente nach unserem Baukasten-Förderprinzip.

Wichtige Hinweise: Reine Instandsetzungsmaßnahmen sowie Maßnahmen, die bereits begonnen haben, können nicht gefördert werden.

So läuft die Antragsstellung

Kontaktieren Sie mit Ihrer Vorstellungen für Ihr Grundstück das Fachplaner*innen-Team der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS). In einer unverbindlichen Beratung wird geprüft welche Ideen umgesetzt werden können und welche Fördermöglichkeiten für Ihr Grundstück in Frage kommen. Sie erhalten einen durch die Fachplaner*innen erstellten kostenfreien Vorentwurf. Falls Sie eine Umgestaltung beauftragen wollen, begleitet die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) hierbei alle Maßnahmen bis zur Realisierung.

 

Erfüllt Ihr Grundstück und Ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen, dann können Sie mit einer 100 prozentigen Förderung der Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2) sowie bis zu 50% der Planungs- und Baukosten ab der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 bis 9) für Freiflächengestaltungen rechnen. Für Fassadensanierung und Aufwertungsmaßnahmen im Vorgarten beziehungsweise Vorbereich können bis zu 30% der Planungs- und Baukosten ab der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 bis 9) für Fassadensanierung gefördert werden.
Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro pro Immobilie.

Grundlage für eine Förderung sind die Programmrichtlinien, über die wir Sie gerne informieren.

Wenn Ihr Projekt förderfähig ist, beantragt die MGS für Sie die Fördermittel.

So funktioniert die Abrechnung

Die Abrechnungsmodalitäten erläutern Ihnen die Fachplaner*innen im Rahmen der persönlichen Beratung, da diese je nach Leistungsphase und Maßnahme individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.