Ein Teil Moosachs wurde im Januar 2021 durch den Münchner Stadtrat förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Die Förderung erfolgt aus dem Bund-Länder-Kommunen-Programm „Sozialer Zusammenhalt“.
Die Entwicklung des Stadtteils im Rahmen der Stadtsanierung Moosach folgt dem Leitbild „Moosach: bunt-sozial-nachhaltig-zukunftsgewandt“:
Wichtige Querschnittsthemen sind Umweltgerechtigkeit, Vielfalt, Zukunftstrends.
Das Sanierungsgebiet hat eine Fläche von ca. 192 ha, in dem ca. 16.300 Menschen leben.
Räumliche Schwerpunkte der Stadtsanierung Moosach liegen in den Bereichen:
Grundlage der Stadtsanierung ist das sogenannte Integrierte Stadteilentwicklungskonzept (ISEK). Hier sind alle Ziele und Maßnahmen aufeinander abgestimmt.
Vorangegangen waren seit Anfang 2019 die vorbereitenden Untersuchungen - die sogenannten VU. Unter intensiver Beteiligung des Stadtteils wurden Potenziale und Herausforderungen analysiert und konkrete Maßnahmen entwickelt.
Das ISEK Moosach zum Download finden Sie unter "Weitere Informationen" auf der Website des Referats für Stadtplanung und Bauordnung.
Umsetzung vor Ort
Die Federführung für die Umsetzung der Bund-Länder-Städtebauförderung liegt beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München. Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) ist als Sanierungsträgerin und Treuhänderin der Landeshauptstadt München mit der Umsetzung von verschiedenen Projekten (v.a. mit privaten Akteur*innen) und des Stadtteilmanagements beauftragt. Die Realisierung der städtischen Projekte erfolgt durch die jeweils zuständigen städtischen Referate, die in der Sanierung zusammenarbeiten. Ziel der Stadtsanierung ist auch, weitere Maßnahmen und Förderungen zu bündeln, um den Stadtteil bestmöglich zu stärken.
Zeithorizont
Mit Beschluss vom 27.01.2021 bestätigte der Stadtrat der Landeshauptstadt München das ISEK, legte das Sanierungsgebiet fest und beschloss die Finanzierung für zunächst vier Jahre. Dann soll ein Zwischenbericht erstellt und über die Fortführung entschieden werden. Die Maßnahmen sind auf einen maximalen Zeitraum von fünfzehn Jahren angelegt.
Verfahrensregeln
Rechtliche Grundlage für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sowie zur Erreichung der Programmziele ist die Festlegung eines abgegrenzten Gebietes als Sanierungsgebiet gemäß § 142 Abs. 1 BauGB. In Moosach wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB angewendet. Es besteht eine Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 BauGB, wonach Bauvorhaben, Nutzungsänderungen, befristete Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr einer vorigen Kontrolle der Verwaltung unterliegen.
Detaillierte Informationen zum Sanierungsrecht in Moosach finden Sie auf der Website des Referats für Stadtplanung und Bauordnung. Unter "Weitere Informationen" steht u.a. ein Merkblatt zu sanierungsrechtlichen Genehmigung zum Download bereit.